Führerscheinprobleme wegen Drogen

1 Information
2 Beratung
3 Therapie
Die Beratung/Behandlung ist kostenlos und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.
Zweifel an der Fahreignung?
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) sowie die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss „berauschender Mittel“ nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden in der Regel der Straßenverkehrsbehörde gemeldet.
Dies hat zur Folge, dass die Führerscheinstellen den gemeldeten Verdachtsfällen nachgehen. In diesem Zusammenhang wird den Betroffenen der Führerschein entzogen bzw. die Erbringung eines Facharztgutachtens oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) eingefordert, um eine Fahreignung bzw. eine Drogenfreiheit nachzuweisen und somit verkehrsrechtliche Zweifel auszuschließen..
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